Allgemeine Geschäftsbedingungen der Art of Tonner Werbeagentur, Hamburg: (Im Folgenden: Art of Tonner)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen
Art of Tonner und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträge. Allge-
meine Geschäftsbedingungen ihrer Auftraggeber werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Andere Vertragsvereinbarungen sind für Art of Tonner nur verbindlich, wenn sie schriftlich vorliegen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Alle Werke von Art of Tonner einschließlich der Entwürfe sind schöpfe-rische Leistungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Verletzungen des Urheberrechts sind strafbar und können zu Schadensersatzforderungen führen. Verletzungen des Urheberrechts sind insbesondere jede Verviel-fältigung, Veröffentlichung, Veränderung, Nachahmung oder Nutzung der Werke von Art of Tonner ohne Zustimmung. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
1.2. Ist Art of Tonner nur mit dem Entwurf eines Werks beauftragt, werden mit der Vorlage des Entwurfs keine Rechte an der schöpferischen Leistung von Art of Tonner übertragen. Kommt es zu keinem Auftrag hinsichtlich der Fertigstellung oder Verwendung des Werks, hat der Auftraggeber auf Verlangen sämtliche erhaltenen Unterlagen, Muster, Dateien und Daten-träger wieder herauszugeben.
1.3. Ist Gegenstand des Auftrags die Fertigstellung eines Werks, ist der Auftraggeber nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zur Nutzung des Werks berechtigt:
- das Urheberrecht mit Ausnahme des Veröffentlichungsrechts verbleibt bei Art of Tonner. Art of Tonner kann daher verlangen, bei der Veröffentlichung des Werkes als Urheber genannt zu werden und bleibt berechtigt, das Werk im Rahmen der Werbung für das eigene Unternehmen zu verwenden.
- Im übrigen darf der Auftraggeber, unter der Bedingung der Vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags, das Werk beliebig oft vervielfältigen.
Jede erneute oder andere Nutzung des Werks bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung von bzw. Vereinbarung mit Art of Tonner.
2. Rechte Dritter, Marken- und Wettbewerbsrecht
2.1. Der Auftraggeber garantiert, dass er zur Nutzung aller an Art of Tonner übergebenen Vorlagen im Rahmen des Auftrags berechtigt ist und diese insoweit frei von Rechten Dritter sind.
2.2. Art of Tonner übernimmt keine Haftung, dass die auftragsgemäße
Veröffentlichung des Werks marken- und / oder wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder nicht in sonstiger Weise gegen geltendes Recht verstößt. Art of Tonner haftet ferner nicht für die Schutzfähigkeit ihrer Werke.
2.3.
Der Auftraggeber stellt Art of Tonner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte geltend machen. Ferner hat der Auftraggeber Art of Tonner alle Kosten, die durch Inanspruchnahme entstehen, zu ersetzen, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Dies gilt nicht, soweit der Rechtsverstoß offensichtlich war.
3. Angebote, Vergütung
3.1. Unsere Angebotspreise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich bestimmten Höhe. Fracht- und Versandkosten werden gesondert berechnet. An ihre Angebote bleibt Art of Tonner zwei Wochen gebunden.
3.2. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Dem Auftraggeber steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
3.3. Art of Tonner behält sich das Recht vor, Vorkasse oder Abschlagszah-lungen zu verlangen.
3.4. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Werks sind gesondert zu vergüten. Dies gilt nicht für die Korrektur von Fehlern des Werks, soweit diese aus Sicht von Art of Tonner zu vertreten sind.
3.5. Ist Art of Tonner nur mit der Anfertigung von Entwürfen beauftragt, sind diese auch dann zu vergüten, wenn kein Vertrag zur Fertigstellung des Werks zustande kommt.
3.6. Art oft Tonner übernimmt keine Nachbesserungen für Darstellungs- oder Übernahmeprobleme in zukünftigen Versionen von Software.
4. Korrektur, Freigabe, Belegexemplare
4.1. Art of Tonner legt dem Auftraggeber vor der Vervielfältigung und/ oder Veröffentlichung des Werks ein Korrekturmuster vor. Dieses hat der Auftraggeber sorgfältig auf eventuelle Fehler zu untersuchen und erkannte Fehler unverzüglich zu monieren. Auch ein berichtigtes Korrekturmuster ist vom Auftraggeber auf eventuelle Fehler zu untersuchen.
4.2. Art of Tonner haftet nach Freigabe des Korrekturmusters nicht für Fehler des Werks, wenn und soweit der Auftraggeber diese hätte erkennen können.
4.3. Änderungen des genehmigten Korrekturmusters aus technischen Gründen bleiben vorbehalten.
4.4. Der Auftraggeber überlässt Art of Tonner auf Verlangen unentgeltlich min. drei einwandfreie Belegexemplare.
5. Lieferzeiten, Über-/ Unterlieferung
5.1. Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich. Der Auftraggeber ist bei Verzögerungen nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er Art of Tonner eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat und diese verstrichen ist.
5.2. Ist Art of Tonner mit Herstellung von Druckwerken beauftragt, bleibt eine Über- oder Unterschreitung der Stückzahl von 10 % vorbehalten.
6. Haftungsbeschränkung, Gefahrtragung
6.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Art of Tonner, gleich aus welchem Grund sind ausgeschlossen, es sei denn, Art of Tonner, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe hat den Schaden grob fahrlässig verursacht. Auch dann ist der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz vertragstypischer, bei Auftragserteilung vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die in Satz 1 und 2 genannten Ausschlüsse gelten nicht im Fall von Personenschäden oder Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten.
6.2. Die Gefahr bei Versendung von Daten und Dateien, auch auf elektronischem Weg, sowie von Datenträgern und verkörperten Werken trägt der Auftraggeber. Dies gilt nicht, wenn Art of Tonner den Verlust der Daten, der Datenträger oder der verkörperten Werke oder deren Beschädigung verschuldet hat.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wird als beiderseitiger Erfüllungsort der Sitz der Agentur vereinbart.
7.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wird für alle Streitigkeiten die Zuständigkeit des Gerichts vereinbart, in dessen Bezirk der Sitz der Agentur ist. Art of Tonner ist daneben berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber an jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
7.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber kein Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Auftragserteilung in das Ausland verlegt, wird ebenfalls für alle Streitig-keiten die Zuständigkeit des Gerichts vereinbart, in dessen Bezirk der Sitz der Agentur ist.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Art of Tonner behält sich vor, auch für Konkurrenten des Auftraggebers tätig zu werden.
8.2. Ist oder wird eine der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Stand: 1. September 2012 - Art of Tonner Werbeagentur, Hamburg